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Tarif & Arbeitsrecht

FAQ: 3G am Arbeitsplatz

Wie wir bereits im Sonderrundschreiben vom 23.11.2021 berichtet haben, trat am 24.11.2021 das neue IfSG in Kraft. Durch die neuen Regelungen sind einige Unsicherheiten aufgetreten. Die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) hat dazu jetzt in einem FAQ Stellung bezogen.

Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung der BDA. Ob diese einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, wird sich bei Anwendung des Gesetzes erst noch zeigen.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Gesundheitsämter, die für Sie zuständig sind, eine andere Position vertreten. Für größtmögliche Sicherheit erfragen Sie bei Ihrem Gesundheitsamt dessen Position.

Aufgrund der stetigen Entwicklung der Situation halten wir Sie über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.