Entwurf fortgeschriebener Abfallwirtschaftsplan RLP, Teilplan Sonderabfallwirtschaft in der Anhörung
Der Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz, Teilplan Sonderabfallwirtschaft (vom November 2013) wurde seinerzeit vom Ministerrat des Landes RLP gebilligt und ist weiter gültig. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf einer Fortschreibung erarbeitet.
Im Rahmen der aktuellen Sonderabfallwirtschaftsplanung erfolgt keine Ausweisung von neuen Flächen für Anlagen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Der Plan stellt die im Land vorhandenen Abfallentsorgungsanlagen dar. Zudem enthält er Aussagen über die Organisation der Sonderabfallentsorgung des Landes, welche durch die SAM-Sonder-Abfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz wahrgenommen wird.
Bis zum 4. November 2020 können Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.
Die Unterlagen sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Download bereitgestellt unter:
Der Verband prüft den Entwurf und wird eine Stellungnahme abgeben, sofern dazu Veranlassung besteht. Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen, den Entwurf hinsichtlich eigener Planungen zu überprüfen und uns diesbezügliche Änderungswünsche bis spätestens 28. Oktober 2020 mitzuteilen an: dorothea.kaleschke-weingarten@vero-baustoffe.de