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Abfallwirtschaft

vero nimmt Stellung zum „Abfallwirtschaftsplan Hessen 2021“

Wir informierten Sie zuletzt im Newsletter vom 9. Juli 2021 über den vorgelegten Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Hessen. Fristgerecht hat der Verband eine Stellungnahme abgegeben.

In dieser weist der Verband hauptsächlich auf den engen Zusammenhang zwischen der hessischen Verfüllrichtlinie und dem hessischen Abfallwirtschaftsplan hin. Nur wenn die Verwertungsmöglichkeiten in den hessischen Tagebauen langfristig gesichert und ausgeweitet werden, kann auch von einer Entsorgungssicherheit für die bisher schon dort verwerteten Mengen und die im Abfallwirtschaftsplan aufgeführten zu entsorgenden verbleibenden Restmengen von 462.000 Tonnen pro Jahr ausgegangen werden. 5,7 Mio. Tonnen werden jährlich dem Recycling zugeführt. Auch dieser Weg muss dauerhaft gestärkt werden. Neuen Deponieraum kurzfristig bereitzustellen ist, insbesondere im Hinblick auf die Standortsuche, die Akzeptanz in der Bevölkerung (der Begriff "Deponie" ist grundsätzlich negativ besetzt!) und den sehr langen Genehmigungszeiten, äußerst schwierig. Damit kommt der Verwertung von unbelastetem Erdaushub in Tagebauen eine weiterhin große Bedeutung zu. Jegliche Verschärfung an dieser Stelle, z. B. bei der Novellierung der Verfüllrichtlinie, würde das Grundproblem fehlender DK0-/DK1-Deponien zusätzlich potenzieren.

Stattdessen bedarf es zur Entschärfung der Deponieproblematik aus unserer Sicht bei der Novellierung der Verfüllrichtlinie einer Rückkehr zu einem einheitlichen Analyseverfahren (analog Tabellen 2a und 2b der hessische Verfüllrichtlinie, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 3. März 2014) für alle Zonen der Wasserschutzgebiete - selbstverständlich können die Grenzwerte dabei differenziert sein. Zwingend erforderlich ist jedoch ein einheitliches Analyseverfahren. Zudem sollten Böden, die ausschließlich geogen erhöhte Werte aufweisen, nicht auf Deponien beseitigt werden müssen. Stattdessen sollten diese unabhängig von der Ortsnähe des Anfallens verwertet werden können. Eine derartige Ausgestaltung der hessischen Verfüllrichtlinie – die nach wie vor eine schadlose Verwertung bedeutet und sicherstellt – würde den Bedarf an DK0-Deponien sogar verringern.