Entwurf Abschlussbericht der Niedersächsischen Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 15.01.2019 die Einrichtung der Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ beschlossen. Die Landesregierung verfolgt damit das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern. Hierzu sollte die Regierungskommission Empfehlungen zur Vereinfachung und Optimierung der Verwaltung erarbeiten.
In diesem Zuge sollte die Regierungskommission weite Teile der Landesverwaltung unter Einbeziehung externer Expertise einer Revision unterziehen.
Die Regierungskommission hat zum Auftakt ihrer Arbeit herausgearbeitet, was es bedeutet, die „Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung“ zu optimieren, insbesondere bei welchen Aspekten der Landesverwaltung sie derzeit die größten Herausforderungen sieht. Dabei stand der ressortübergreifende Untersuchungsansatz im Vordergrund, d.h. mögliche Optimierungen, die nur einzelne Fachverwaltungen betreffen, wurden nicht untersucht.
Insoweit war es Aufgabe der jeweiligen Fachressorts, die Fachverwaltungen fortzuentwickeln und dazu die jeweils geeigneten Strukturen zur Erarbeitung von Reformvorschlägen festzulegen.
Als größte Herausforderungen und damit als ihre Arbeitsschwerpunkte hat die Regierungskommission identifiziert:
• die zu lange Dauer von Großgenehmigungsverfahren,
• die Förderstruktur des Landes, die aus Sicht der (potenziellen) Förderungsbegünstigten
unübersichtlich ist und zudem die möglichen Verwaltungssynergien nicht immer optimal nutzt,
• die Strukturen zur Unterstützung der regionalen Landesentwicklung.
Die Regierungskommission ist dabei methodisch stets so vorgegangen, dass - zunächst eine Analyse der aktuellen Herausforderungen und Defizite der Verfahren (Problemlagen) vorgenommen und - dann auf diese Problemlagen bezogene Lösungsansätze für eine Verbesserung der Verfahren entwickelt wurden.
Im Bereich der Großgenehmigungsverfahren hat die Regierungskommission Ursachen der Verfahrensverzögerungen identifiziert (vgl. Abschnitt C.I.2.) und Reformansätze und -vorschläge entwickelt (vgl. Abschnitte C.I.3. und C.I.4.).
Der Verband hat vor der Aufnahme der Arbeit durch die Regierungskommission wesentlichen Input in Form eines sogenannten „10-Punkte-Plans zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren“ eingebracht. Einige dieser Forderungen wurden in den Bericht aufgenommen, insbesondere in Bezug auf Fristen und Klageverfahren.
Auch wenn sich die Regierungskommission vor allem um die schleppenden Großgenehmigungsverfahren gekümmert hat, so sind dennoch interessante und positive Ansätze in diesem Bericht, die auch auf die Genehmigungsverfahren unserer Industrie Auswirkungen haben könnten, denn die seitens der Regierungskommission identifizierten Schwachstellen der Großgenehmigungsverfahren sind in mehrfacher Hinsicht deckungsgleich mit Problemen bei unseren Genehmigungsverfahren.
Leider ist die uns eingeräumte Frist zur Stellungnahme sehr kurz bemessen (09.11.2020 12.00 Uhr). Gerne nehmen wir Anregungen und Ergänzungsvorschläge bis Montag, 09.11.2020, 9.00 Uhr entgegen, damit wir diese den UVN noch rechtzeitig mitteilen können.