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Gesetzliche Änderungen

Zuständigkeiten Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht, Bodenschutzrecht

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Kreislaufwirtschaft, des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts bekannt gegeben. Wir haben im Rahmen der Verbandsbeteiligung bis zum 22.06.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Änderung der Niedersächsischen Verordnung dient der Anpassung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektrostoffV) an die bisherigen Zuständigkeiten des Landes (Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) und unteren Abfallbehörden (die Landkreise, kreisfreien Städte und die in § 41 Abs. 2 Satz 1 NAbfG aufgeführten selbständigen Städte)). Die Durchführung der Marktüberwachung war im Bereich der ElektroStoffV bislang nicht optimal möglich. Durch die Änderung der Verordnung wird die Aufgabe auf nur eine zuständige Behörde (GAÄ) konzentriert. Es wird erwartet, dass die Marktüberwachung dadurch vollumfänglich möglich sein und zu einer sachgerechten Erfüllung der Aufgaben führen wird. Die Regelzuständigkeit des § 42 Abs. 1 NAbfG ist davon nicht berührt und verbleibt aufgrund der Ortsnähe weiterhin bei den unteren Abfallbehörden.

Bei Rückfragen und Anmerkungen zum Entwurf kontaktieren Sie uns gerne per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de.