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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Niedersachsen

Die allgemeinen Planungsabsichten legen dar, welche Teile des LROP voraussichtlich geändert oder ergänzt werden sollen. Unter dem Link https://www.lrop-online.de/2020/start.php  finden Sie neben der Auflistung der einzelnen beabsichtigten Änderungen auch Hinweise zum weiteren Fortgang des Verfahrens.

Bis zum 10.01.2020 besteht die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu den allgemeinen Planungsabsichten abzugeben. Diese sollten online erfolgen. Unter dem Link https://www.lrop-online.de/2020/?started können sowohl Unterlagen zu den allgemeinen Planungsabsichten abgerufen werden als auch – unter Benutzung des Menüpunktes „Anmelden“ – Stellungnahmen oder Hinweise online abgegeben werden.

Die verfahrensführende Stelle ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Nach Auskunft des ML sind die unsere Industrie betreffenden Rohstoffe nicht von der Fortschreibung betroffen.

In Abschnitt 3.2.2 (Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung) sollen die Ziffern 02 und 03 neu gegliedert werden.

Die Regelungen zu großflächigen Lagerstätten sowie zu kleinflächigen Lagerstätten sollen in Ziffer 02 zusammengefasst werden.

Die bisher in Ziffer 02 Sätze 3 ff. enthaltenen Ermächtigungen zu differenzierenden Festlegungen zu Vorranggebieten Rohstoffgewinnung und Rohstoffsicherung, zu Flächenreduzierungen und zum Flächentausch sollen in Ziffer 03 geregelt werden.

In Ziffer 06 sollen die Festlegungen für einzelne Lagerstätten überarbeitet werden.

Informationen zum geltenden Landes-Raumordnungsprogramm 2017 (z. B. zur Überprüfung des Wortlauts des Abschnitts 3.2.2 Ziffern 02, 03 und 06) können Sie hier abrufen.

Der Verband wird die allgemeinen Planungsabsichten eingehend prüfen und eine Stellungnahme dazu abgeben. Hinweise zu den allgemeinen Planungsabsichten nimmt der Verband gerne entgegen. Wir bitten um Hinweise bis spätestens 8. Januar 2020.