Änderung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen: Beteiligung zum Entwurf
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) fortzuschreiben.
Das Änderungsverfahren hat bereits im November 2019 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten begonnen. Inzwischen wurde ein Verordnungsentwurf zu den geplanten Änderungen des LROP mit einer Begründung der Änderungen und ein Umweltbericht ausgearbeitet, in dem die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt beschrieben und bewertet werden. Am 22. Dezember 2020 hat das Kabinett den Entwurf der Änderungsverordnung freigegeben, sodass in Kürze das Beteiligungsverfahren dazu beginnen kann.
Unter https://www.lrop-online.de/2020/ finden Sie Informationen und Unterlagen zu dem damit verbundenen Verfahren zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) und den Beteiligungsmöglichkeiten.
Ab dem 20. Januar 2021 können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Entwurfsunterlagen sind ab diesem Zeitpunkt einen Monat lang zudem beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover sowie bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung in Hildesheim, Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg öffentlich ausgelegt und auf der oben genannten Internetplattform für das Beteiligungsverfahren mit Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen bereitgestellt werden. Von Beginn der Auslegung bis zum 05. März 2021 besteht die Möglichkeit, für öffentliche Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie die Öffentlichkeit, eine Stellungnahme zu dem Entwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht abzugeben.
Der Übersicht können Sie entnehmen, welche Kapitel und Inhalte von den Änderungen betroffen sind.
Der Verband wird den Entwurf eingehend prüfen und eine Stellungnahme verfassen. Wir bitten unsere Mitgliedsunternehmen, uns etwaige Hinweise oder Bedenken zum LROP-Entwurf bis spätestens 19. Februar 2021 mitzuteilen.