Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Umweltschutz

Artenvielfalt in NRW schützen – Landesnaturschutzgesetz erhalten

Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten bereits Anfang des vergangenen Jahres einen Antrag gestellt, der unter anderem den Erhalt der Artenvielfalt und den Flächenverbrauch in NRW behandelt. Nun wird am 29. Januar eine Anhörung stattfinden, an der auch unternehmer nrw als Spitzenorganisation teilnehmen wird.

Da sich der vorgenannte Antrag, abgesehen von den vorgenannten Themen, auch grundsätzlich mit den geplanten Novellierungen des Landeswassergesetzes (LWG), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) und dem bestehenden Landesentwicklungsplan (LEP) beschäftigt, sind auch wir aufgefordert etwaige Berührungspunkte mit unserer Branche zu benennen und unternehmer nrw zuzuleiten.

In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert den Schutz der Artenvielfalt und des Wassers zu bewahren und auszubauen, die 2016 im LNatSchG verabschiedeten Veränderung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Umwelt zu evaluieren und den LEP hinsichtlich einer effektiven Reduzierung des Flächenverbrauchs zu überarbeiten.

Wir werden selbstverständlich darlegen, dass aus unserer Perspektive die geplante Novellierung des LWG, die auch eine Streichung des pauschalen Verbots der Rohstoffgewinnung in Wasserschutzzonen vorsieht, keinerlei negative Auswirkungen auf den Gewässerschutz bedeutet.

Weiter werden wir abermals darauf hinweisen, dass der in dem Antrag angesprochene Flächenverbrauch durch eine Wiedereinführung der sog. „1:1-Regelung“ (Kompensation auf landwirtschaftlicher Fläche möglichst nicht größer als Eingriffsfläche) merklich reduziert werden könnte.

Wir würden uns über ergänzende Hinweise und Anregungen freuen. Bitte übersenden Sie uns diese bis zum 16. Januar 2020 per Mail an david.tigges@vero-baustoffe.de