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Asbest

Deklarierte Asbestfreiheit von Abbruchabfällen – Ein Schritt in die richtige Richtung.

Anfang Dezember letzten Jahres haben der BRB und BDE, gemeinsam mit anderen Industrieverbänden, eine Stellungnahme zum LAGA/ATA Erfahrungsaustausch „Bau- und Abbruchabfälle mit geringen Asbestgehalten“ beim BMU eingereicht.

Eine Ausschleusung von asbesthaltigen Baustoffen aus dem Stoffkreislauf ist wichtig. Gleichzeitig muss aber auch der Fortbestand des Bauschuttrecyclings zur Schonung von Deponieraum und natürlicher Ressourcen gesichert sein. Ziel ist es, dass nur noch als asbestfrei deklarierte und dokumentierte Abbruchabfälle zu Recyclinganlagen gebracht werden und an hergestellten Recycling-Baustoffen keine auf Asbest bezogenen Prüfungen mehr durchgeführt werden müssen! Es ist zwingend zu gewährleisten, dass die Schnittstellen bei der Abgrenzung der „gefährlichen Abfälle“ von den „nicht gefährlichen Abfällen“ und alle damit in Verbindung stehenden Verfahrensschritte für die Beteiligten rechtssicher gestaltet werden.

Die dies betreffenden Ergebnisse der letzten Umweltministerkonferenz sind durchaus positiv. Die LAGA wurde aufgefordert, einen geeigneten Beurteilungswert für den Nachweis der Asbestfreiheit zu definieren, womit ein konkreter Vorschlag der Stellungnahme aufgenommen wurde. Ein asbestfreier Input für die Recyclinganlagen erfordert eine gründliche Vorerkundung sowie einen selektiven Rückbau. Dies und auch die Asbestfreiheit des aufzubereitenden Bauschutts muss dokumentiert sein und überwacht werden. Zudem müssen Verfahren zur Erkundung von asbesthaltigen Baustoffen und deren Entfrachtung gefördert werden.

Bei der Überarbeitung der LAGA M23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ wird der vero ebenfalls wieder Stellung nehmen und sich für die Recyclinganlagenbetreiber einsetzen.