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Tarif & Arbeitsrecht

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Konsultation

Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer ärztlicher Konsultation wieder ermöglicht. Arbeitnehmer/-innen können sich demnach bei leichten Atemwegsbeschwerden bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, wobei eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung um bis zu weitere sieben Tage möglich ist.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Die Regelung gilt befristet bis zum 30.11.2022.

Einzelheiten finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/telefonische-krankschreibung-1800026.