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Gesetzliche Änderungen

Stellungnahme Landeswassergesetz NRW

Wie bereits mit Newsletter vom 15. Mai 2020 mitgeteilt, liegt mittlerweile der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes (LWG) vor.

Wir haben eine Stellungnahme für die Verbändeanhörung des Umweltministeriums verfasst.

Hierbei konzentrieren wir uns auf die für uns so wichtige Streichung des § 35 Abs. 2 LWG (Abgrabungsverbot) und erläutern deren Notwendigkeit.

Wir weisen u. a. daraufhin, dass ohne eine Streichung des § 35 Abs. 2 LWG in vielen Bereichen NRWs auch künftig sinnvolle Erweiterungen von Rohstoffgewinnungsstandorten unmöglich wären. Weiter stellen wir klar, dass mit der geplanten Gesetzesänderung keine Absenkung des Niveaus des Gewässerschutzes einhergeht, sondern die Überprüfung der Vereinbarkeit von Gewässerschutz und Rohstoffgewinnung im Einzelfall erst ermöglicht wird.