Evaluierung AwSV; Themensetzung – Rückmeldefrist: 14.04.2022
Es steht eine Evaluierung der AwSV an, mit der Möglichkeit, die Schwerpunkte für die Evaluierung aus Sicht der Industrie darzustellen.
Für die diesjährige Evaluation der AwSV ist das UBA zuständig, welches sich derzeit Gedanken über die Themensetzung macht.
Die Evaluierung erfolgt aufgrund einer Vorgabe des Normenkontrollrates, dass neue Verordnungen drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Zielerreichung und Wirksamkeit bewertet werden müssen.
Maßstab für die Überprüfung sind:
- Wirksamkeit im Hinblick auf den Gewässerschutz
- Wirksamkeit im Hinblick auf die bundeseinheitliche Umsetzung
- Nebenwirkungen der Regelungen
- Akzeptanz und Praktikabilität der Verordnung.
Befragt werden die Genehmigungs-Vollzugsbehörden, Betreiber von Anlagen und Sachverständige.
Bitte teilen Sie uns bis zum 14. April 2022 per E-Mail an grunewald@baustoffverbaende.de Ihre Themen und Problematiken hinsichtlich der AwSV mit. Insbesondere praxisrelevante Themen (Diskussion über unbestimmte Rechtsbegriffe, bundesuneinheitlicher Vollzug, überflüssige Bürokratie) sollten hierbei im Mittelpunkt stehen.