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Gesetzliche Änderungen

Neuer Gesetzesentwurf: Stärkung des Schutzes des Bannwaldes in Hessen

Durch die vorliegende Veränderung des Gesetzes soll der Bannwaldschutz gestärkt und weitere vermeidbare Flächenverluste durch Rodungen zum Zwecke der Rohstoffgewinnung ausgeschlossen werden.

Hintergrund für diese Verschärfung ist die Tatsache, dass ein Quarzsand- und ein Quarzkieswerk, die beide unter Bergrecht stehen und im Bannwaldgebiet um den Flughafen Frankfurt liegen, bisher jede Erweiterung im Bannwald genehmigt bekommen haben, da unterstellt wurde, dass die Gewinnung unter Bergrecht stehender Rohstoffe Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses und diese Vorhaben von überregionaler Bedeutung sind.

Da ein Fraktionengesetz ohne Öffentlichkeitsbeteiligung in den Landtag eingebracht werden kann, wollen wir die Fraktionsvorsitzenden anschreiben und um ein Gespräch bitten, um unsere Positionen dazu zu erläutern.

Mit der Formulierung, dass Bannwald für Radwege gerodet werden darf, aber für die Rohstoffgewinnung nicht, wird Radwegen ein überwiegendes öffentliches Interesse von überwiegend regionaler Bedeutung bescheinigt. Die Rohstoffgewinnung aber weiter erschwert. Das dürfen wir nicht zulassen.

Wenn Sie Anregungen oder Hinweise dazu haben, teilen Sie diese bitte Frau Kaleschke-Weingarten telefonisch (unter 0151 205 618 52) oder per Mail (weingarten@baustoffverbaende.de) mit.

Die Änderungen im Einzelnen sind in einer Synopse gegenübergestellt.