Skip to main content
Logo vero Baustoffe
Gesetzliche Änderungen

Neuer Gesetzesentwurf: Stärkung des Schutzes des Bannwaldes in Hessen

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf zur Stärkung des Schutzes des Bannwaldes in Hessen wird die Gewinnung von Rohstoffen, die von Bannwald überlagert sind, faktisch ausgeschlossen.

Betroffen von der Gesetzesänderung sind einige besonders gute Rohstoffvorkommen im Frankfurter Raum auf einer Fläche von 110 ha. Bei insgesamt 19.000 ha Bannwaldfläche in Hessen bedeutet dies einen Anteil von 0,58 %. 

Die ergänzende Formulierung von § 13 Abs. 2 Satz 2 a geht explizit auf die Rohstoffgewinnung ein und ergänzt den Nachweis der überregionalen Bedeutung um einen Zusatz, dass die Rohstoffe ausschließlich für Zwecke gewonnen werden, für die sie außerhalb des Bannwaldes nicht gewonnen werden können. Dabei wird eine ausschließliche Zweckbindung formuliert, die unverhältnismäßig ist, da sie von niemandem erbracht werden kann. Der Gesetzesentwurf stellt eine besondere Härte dar, da schon im bisherigen Gesetz eine Einzelfall-Prüfung ausgeschlossen war und auch in dem neuen Entwurf nicht vorgesehen ist. Bei dem geringen Flächenanteil Bannwald, der von Rohstoffvorkommen überlagert ist, ist das nicht nachvollziehbar.

Nach Aussage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) werden, nach Ausschluss der Rohstoffgewinnung im Bannwald, perspektivisch in Südhessen jährlich 1 Mio. Tonnen Sand, Kies sowie Quarzsand fehlen, die für die Produktion von Beton oder Gläsern, Computerchips und für die Trinkwasseraufbereitung erforderlich sind. Ebenso ist die Gewinnung von Gabbro betroffen, der zur Herstellung von hochwertigen Hartgesteinsprodukten sehr gut geeignet und relativ selten ist.

vero verweist in der Stellungnahme darauf, dass damit unnötiger CO2-Ausstoß produziert wird: Müssen diese 1 Mio. t Rohstoffe jährlich aus weiter entfernt liegenden Werken in die Region gefahren werden, bedeutet dies einen jährlichen zusätzlichen CO2-Ausstoß von 70.000 kg.

(Annahmen: regionale Verwendung innerhalb 25 km; 50 km neuer Anlieferweg; LKW 40 t Gesamtgewicht, Nutzladung 25 t, CO2 Emission pro LKW: 2,8 g /tkm).

vero fordert, die bisherigen Regelungen, die für unsere Branche schon jetzt eine sehr große Hürde darstellen, nicht noch weiter zu verschärfen!

Flankiert wird die vero-Stellungnahme durch einen Verbändebrief mit der VhU.