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Tarif & Arbeitsrecht

Tarifliche Regelungen im Betonsteingewerbe NRW – hier: Änderungen bezüglich des Tarifvertrages über die überbetriebliche Zusatzversorgung im Betonsteingewerbe (Beton- und Fertigteilindustrie und Betonsteinhandwerk) Nordwestdeutschlands (TVZN)

Im Bereich des Betonsteingewerbes Nordwestdeutschland existiert seit vielen Jahren eine tarifvertragliche Regelung, welche die übertarifliche Zusatzversorgung regelt.

Die wesentlichen Regelungen hierzu sind im TVZN und dem dazugehörigen Verfahrenstarifvertrag enthalten. Diese Regelungen waren in der Vergangenheit regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Die Beiträge zu dieser Versorgungsregelung werden allein von der Arbeitgeberseite getragen. Die Höhe der Beiträge betrug – zusammengefasst – bisher 1,3 % der Lohnsumme für gewerbliche Arbeitnehmer und 30,20 EUR monatlich für Angestellte.

Bereits vor einigen Jahren machte uns diejenige Kasse, über welche das o. g. Zusatzversorgungsreglement abgewickelt wird (SOKA-BAU), darauf aufmerksam, dass Veränderungen notwendig seien. Die Gründe hierfür sind – sehr stark zusammengefasst – in der aktuellen Niedrigzinsphase sowie der demografischen Entwicklung zu sehen.

Vor diesem Hintergrund wurden nach sehr intensiven Vorbereitungen und Abstimmungen im Herbst 2019 Tarifverhandlungen geführt, die zunächst in einer Einigung unter Erklärungsvorbehalt mündeten.

Nachdem innerhalb der Erklärungsfrist alle beteiligten Tarifvertragsparteien die vorgenannte Einigung angenommen hatten, sind zwischenzeitlich die entsprechenden Tarifverträge erstellt und Mitte Dezember 2019 allseitig unterzeichnet worden. Auch die Allgemeinverbindlicherklärung ist zwischenzeitlich beantragt worden.

Im Rahmen der Verhandlungen konnte erreicht werden, dass keine unbefristete Beitragserhöhung erfolgt, sondern nur eine befristete Erhöhung.

Die Höhe der Beiträge stellt sich daher im Wesentlichen und unter Außerachtlassung von Details wie folgt dar:

A. Gewerbliche Arbeitnehmer:

- bis 31.12.2019:                               1,3 % der Bruttolohnsumme*

- 01.01.2020 bis 31.12.2024           1,65 % der Bruttolohnsumme*

- ab 01.01.2025                                 1,3 % der Bruttolohnsumme*

* entsprechend der Definition im maßgeblichenTarifvertrag

 

B. Angestellte:

- bis 31.12.2019:                               30,20 EUR monatlich

- 01.01.2020 bis 31.12.2024           40,00 EUR monatlich

- ab 01.01.2025                                 30,20 EUR monatlich

 

Im Rahmen der Tarifeinigung sind zudem weitere Einzelheiten vereinbart worden.

Bitte beachten Sie:

Diese Thematik bezieht sich nur auf die Beton- und Fertigteilindustrie und das Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordrhein-Westfalen.

Auf alle anderen Tarifgebiete sowie die anderen fachlichen tarifvertraglichen Geltungsbereiche, für welche von a-vero ebenfalls Tarifverträge geschlossen werden, hat diese Thematik keine Auswirkungen.

 

Gerne steht Ihnen Hendrik Wiehe für Fragen und Ergänzungen zur Verfügung.

Tel. 0203 99239-26, E-Mail: wiehe@baustoffverbaende.de