Weilerswist – Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 130
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat in seiner Sitzung am
30.08.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Derkum-Hausweiler östlich der Euskirchener Straße gefasst und die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB beschlossen. Die beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 20.11.2018 bis 08.01.2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 15.11.2018. Die Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.07.2020 bis 16.08.2020 und wurde aus formalen Gründen erneut vom 28.07.2020 bis 28.08.2020 durchgeführt.
Die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Derkum-Hausweiler östlich der Euskirchener Straße (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht als gesondertem Bestandteil, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bestands- und Maßnahmenkarte, Artenschutzrechtliche Prüfungen Stufen I und II, Schallschutzgutachten sowie Immissionsschutzgutachten „Geruch“) einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 01.09.2021 bis 04.10.2021
bei der Gemeindeverwaltung Weilerswist, Bonner Straße 29, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 112, öffentlich aus.
Parallel hierzu erfolgt zusätzlich eine Bekanntmachung im Internet.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Weilerswist unter dem nachstehenden Pfad
http://weilerswist.de/rathaus/informationsdienste/bauleitplaene.php
einzusehen und darüber hinaus über das zentrale Portal des Landes NRW unter der Internetadresse https://www.bauleitplanung.nrw.de/zugänglich
Wenn Sie Interesse daran haben, sich an einer Stellungnahme hierzu zu beteiligen, lassen Sie uns bitte bis einschließlich 24. September 2021 Ihre Anmerkungen zukommen (bettina.kolodzey@vero-baustoffe.de).