BEHG / Verordnungsentwurf zur ex-post-Kompensation für ETS-Anlagen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zwischenzeitlich den lange erwarteten Verordnungsentwurf für die ex-post-Kompensation von EU ETS-Anlagen im nationalen Brennstoffemissionshandel veröffentlicht (BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung, BEDV).
Den Verbänden wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 24. März 2022 eingeräumt. Der bbs plant derzeit nicht, sich an der Verbändeanhörung zu beteiligen, da nach seiner Einschätzung alle relevanten Punkte im Entwurf aufgegriffen sind. Sollten Sie jedoch Hinweise und Anmerkungen insbesondere in Bezug auf die praktische Umsetzung haben, wenden Sie sich gerne direkt an den bbs.
Zu den Inhalten des Verordnungsentwurfs verweisen wir auf das bbs-Rundschreiben, den Referentenentwurf und den Verordnungsentwurf.