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Gesetzliche Änderungen

Austausch zum Thema Modernisierung des Bergrechts

Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen der SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene sieht vor, die Wirtschaft in Deutschland bei der Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung zu unterstützen, den heimischen Rohstoffabbau zu erleichtern und ihn ökologisch auszurichten. Vorgesehen ist die Modernisierung des Bergrechts.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich zuletzt für Änderungen im Bundesberggesetz zur Erleichterung und Beschleunigung bergrechtlicher Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg eingesetzt. Sie unterstützt auch die im Koalitionsvertrag des Bundes benannte Zielsetzung.

Seit einiger Zeit und insbesondere aktuell haben sich jedoch mit Blick auf das Thema Versorgungssicherheit und Preise besorgniserregende Entwicklungen bei Energierohstoffen, aber auch bei Rohstoffen ergeben, die für Zukunftstechnologien und den Ausbau erneuerbarer Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele bis hin zu Infrastrukturprojekten dringend benötigt werden.

Das unterstreicht aus Sicht der NRW-Landesregierung die Notwendigkeit, sich neben der im Koalitionsvertrag benannten Zielsetzung auch vor diesem Hintergrund mit dem Bedarf zur Weiterentwicklung des Bergrechts zu befassen.

Zudem wurden in Nordrhein-Westfalen ebenso wie in anderen Bundesländern von verschiedener Seite Änderungen des Bergrechts zu unterschiedlichen Aspekten gefordert, die es näher zu prüfen gilt. Dies betrifft beispielsweise die Stärkung der Rechte von bergbaulichen Auswirkungen Betroffener, die konkrete Verankerung von Belangen des Umweltschutzes und insbesondere des Klimaschutzes im Bergrecht, Regelungen zur Geltendmachung und zum Ersatz von Bergschäden oder etwa die stärkere finanzielle Absicherung bergbaulicher Folgekosten.

Das für Bergbau zuständige Ressort der Landesregierung plant daher, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bergrechts in anstehende Gespräche mit der Bundesregierung einzubringen und hat vero hierzu als Teilnehmer einer Expertenrunde dazu eingeladen, sich in einem Auftakttermin auszutauschen und eventuelle Vorschläge und Positionen zu erörtern.

Der Auftakttermin wird voraussichtlich bereits am 11.04.2022 stattfinden. Zur Vorbereitung nehmen wir gerne Ihre Anregungen auf und bitten ggf. um Übersendung bis zum 07.04.2022 an schulte-wrede@baustoffverbaende.de .

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informiert halten.