Landkreis Holzminden: Neuverordnung zweier Naturschutzgebiete - Beteiligungsverfahren
Der Landkreis Holzminden beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes 125 sowie Teilbereiche des Vogelschutzgebietes V 68, welche Bestandteil des europäischen Schutzgebietes NATURA 2000 sind, als Naturschutzgebiete „Heinsener Klippen, Graupenberg“ (NSG HA 095) sowie als „Südliche Burgberghänge, Weinberge bei Holenberg und Rühle“ (NSG HA166) auszuweisen.
Nach EU-Recht ist es erforderlich, dass der Schutz- und die Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete in einer solchen Weise rechtsverbindlich abgesichert werden, dass auch die tatsächliche Verwirklichung der jeweiligen Erhaltungsziele sichergestellt ist. Die effektive Umsetzung der Erhaltungsziele soll im vorliegenden Fall über die Sicherung als Naturschutzgebiete realisiert werden.
Gemäß § 14 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) haben wir Möglichkeit, zur Abgabe einer Stellungnahme erhalten.
Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 19.06.2020.
Die Naturschutzgebietsverordnung (Verordnungstext, Übersichtskarten und die Begründung zur Verordnung) sowie die Begründung zur Verordnung sowie zugehörige Karten können auf der Homepage des Landkreises Holzminden heruntergeladen werden.
Das Passwort zum Download der Unterlagen zu beiden Verfahren kann beim Verband erfragt werden.