BNetzA informiert zur Gaslastverteilung im Krisenfall
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das beigefügte Dokument veröffentlicht, in dem Handlungsoptionen für den Fall der hoheitlichen Lastverteilung im Krisenfall dargelegt werden.
Voraussetzung für ein Tätigwerden der BNetzA als sogenannter „Bundeslastverteiler“ ist die Feststellung der Notfallstufe bei der Gasversorgung durch die Bundesregierung. Ist diese erfolgt, plant die BNetzA, Gasflüsse durch Allgemeinverfügungen und in „außergewöhnlichen Einzelfällen“ auch per Einzelverfügungen zu steuern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem bbs-Rundschreiben und dem Dokument der Bundesnetzagentur.
Zudem können Sie unter folgendem Link weitere Details zum Thema abrufen: