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Natur- und Artenschutz

Veröffentlichung Karte der schutzwürdigen Böden und Bodenschutz-Fachbeitrag des Geologischen Dienstes

Das NRW-Umweltministerium hat mit dem anliegenden Erlass die dritte Auflage der Karte der schutzwürdigen Böden und der Bodenschutz-Fachbeitrag des Geologischen Dienstes veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr hatten wir Sie bereits über den Erlassentwurf informiert und Ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.

Worum geht es bei den beiden Aktualisierungen:

1. Die „Karte der schutzwürdigen Böden“ stellt naturnahe Böden dar, die aufgrund bestimmter Bodenfunktionen gesetzlich besonders geschützt sind. Nach dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ist dieser Faktor bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und wird ggf. in den Regionalplänen weiter konkretisiert.

2. Der „Bodenschutz-Fachbeitrag für die räumliche Planung“ richtet sich insbesondere an die Bodenschutzbehörden sowie an die planenden Kommunen. Die darin getroffenen Feststellungen sind ebenfalls u.a. bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen und bei der verfahrensbegleitenden Umweltprüfung zu berücksichtigen. Relevant wird er damit insbesondere für die Bauleitplanung sowie bei anderen raumbedeutsamen Fachplanungen (Planfeststellungsverfahren, Abgrabungsplanungen etc.).

Übergeordnetes Ziel ist, die Belange des Bodenschutzes bei der verfahrensbegleitenden Umweltprüfung zu berücksichtigen und solche Planungen mit unvermeidbaren Eingriffen in den Boden möglichst auf Standorte mit weniger schutzwürdigen Böden zu lenken. Hierzu wurde der Bodenschutz-Fachbeitrag neu erstellt, beim Kartenwerk handelt es sich um eine Aktualisierung der bisherigen 2. Auflage aus dem Jahr 2005. Diese 3. Auflage enthält nun bundeseinheitliche Standards und erweiterte Datengrundlagen. Materiell führt die Neuauflage im Vergleich zu den in der 2. Auflage ausgewiesenen Bodenfunktionen zu einer Rücknahme der Flächenteile schutzwürdiger Böden.