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Transportbeton

EU ermöglicht Ausnahme von den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrzeuge zur Lieferung von Transportbeton

Am 8. Juli 2020 haben die Präsidenten des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates die Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterzeichnet und den langjährigen Revisionsprozess damit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Die Änderungen umfassen auch die Ergänzung eines Buchstabens „r“ bei Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung.

Artikel 13 Abs. 1 ermöglicht den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Abweichungen von den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung, in denen unter anderem die „Lenk- und Ruhezeiten“ geregelt sind, zu erlassen.

Lesen Sie mehr auf der BTB-Homepage www.transportbeton.org im Mitgliederbereich in der Rubrik „Aktuelles" (Rundschreiben 082).