nEHS / DEHSt-Leitfaden zum Antragsverfahren auf Carbon-Leakage-Schutz
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat vergangene Woche den Leitfaden für das Antragsverfahren auf Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Emissionshandel (nEHS) veröffentlicht. Die entsprechende Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) legt als Antragsfrist für das Referenzjahr 2021 den 30. Juni 2022 fest. Diese Verordnung adressiert Brennstoffverbräuche in Produktionsanlagen außerhalb des EU-Emissionshandels und soll hier Entlastungen für Unternehmen schaffen, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das entsprechende bbs-Rundschreiben und den beigefügten Leitfaden.