CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude / Positionspapier des bbs
Im Rahmen der Diskussion um die CO2-Bepreisung hatte sich der bbs gemeinsam mit den Verbänden der anderen energieintensiven Industrien und dem BDI mehrfach an die politischen Entscheidungsträger gewandt. Vor dem Hintergrund der anstehenden Beratungen im sog. Klimakabinett der Bundesregierung hat der bbs seine Positionen nochmals intern diskutiert. Nach erfolgter Abstimmung haben wir nunmehr das aktuelle Positionspapier des bbs zum Thema CO2-Bepreisung erhalten.
Das Papier entspricht von der Grundaussage den BDI-Forderungen, wird aber an manchen Stellen deutlich konkreter, insbesondere was die Ablehnung einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf weitere Sektoren angeht. Der bbs unterstreicht außerdem, dass Industrieanlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, nicht mit einem zusätzlichen CO2-Preis belastet werden dürfen. Zudem müssen im Falle einer CO2-Bepreisung mittels Änderungen des Energiesteuerrechts bestehende Entlastungstatbestände sowohl für ETS- als auch für Nicht-ETS-Anlagen erhalten werden. In den Sektoren Verkehr und Gebäude kann die Einführung eines CO2-Preissignals dann flankierend sinnvoll sein, wenn Mehrbelastungen ausgeglichen werden und mit Fördermaßnahmen u. a. für die Gebäudesanierung oder für innovative Antriebe und Kraftstoffe einhergehen. Der bbs wird das Papier in den politischen Prozess einspeisen.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.