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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Öffentliches Country-by-Country Reporting auf EU-Ebene formell verabschiedet

Nachdem der Europäische Rat im September 2021 das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rat und der EU-Kommission über die Einführung eines öffentlichen Country-by-Country Reporting (pCbCR) in der EU gebilligt hat, hat nun auch das Europäische Parlament am 11. November die Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) angenommen.

Großunternehmen mit einem konsolidierten jährlichen Gesamtumsatz von über 750 Mio. Euro müssen danach künftig eine öffentliche Länderberichterstattung vorlegen.

Die genauen Offenlegungsmodalitäten entnehmen Sie bitte dem bbs-Rundschreiben nebst Anlage.