Öffentliches Country-by-Country Reporting auf EU-Ebene formell verabschiedet
Nachdem der Europäische Rat im September 2021 das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rat und der EU-Kommission über die Einführung eines öffentlichen Country-by-Country Reporting (pCbCR) in der EU gebilligt hat, hat nun auch das Europäische Parlament am 11. November die Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) angenommen.
Großunternehmen mit einem konsolidierten jährlichen Gesamtumsatz von über 750 Mio. Euro müssen danach künftig eine öffentliche Länderberichterstattung vorlegen.
Die genauen Offenlegungsmodalitäten entnehmen Sie bitte dem bbs-Rundschreiben nebst Anlage.