Politische Einigung zum öffentlichen Country-by-Country-Reporting
Multinationale Unternehmen sowie eigenständige Unternehmen mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU, die in den letzten beiden Geschäftsjahren jeweils einen konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. Euro erzielt haben, müssen bestimmte Ertragsteuer-Informationen offenlegen. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat am 1. Juni 2021 vorläufig geeinigt. Die endgültige formelle Annahme wird für den Herbst erwartet.
Weitere Details zur Sache entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des bbs.