Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Zwischenstand
Im Frühjahr 2021 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine weiterentwickelte Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) veröffentlicht, über die der Europäische Rat und das Europäische Parlament nunmehr eine vorläufige politische Einigung erzielt haben. Der vereinbarte Richtlinientext wurde am 30. Juni 2022 durch den Europäischen Rat veröffentlicht.
Von dieser Nachhaltigkeitsberichterstattung waren bisher nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen betroffen. Mit der CSRD fallen deutlich mehr Unternehmen (in Deutschland rund 15.000) in den Anwendungsbereich.
Weitere Details zum geänderten Anwendungsbereich entnehmen Sie bitte dem bbs-Rundschreiben nebst Anlagen.
a: Richtlinentext vom Europäischen Rat
b: Präsentation zur CSRD von der EU-Kommission
c: Zusammenfassung der CSRD durch das DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Statards Committee)
d: DRSC Briefing Paper zu den EFRAG-Konsultationsentwürfen