Landesraumordnungsprogramm (LROP): vero gibt wichtige Impulse zu allgemeinen Planungsabsichten
Im Zuge der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur gerade startenden Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms LROP, hat der Verband im Rahmen einer Stellungnahme wichtige Planungsimpulse gegeben.
Unsere Anregungen betreffen im Einzelnen folgende Bereiche:
- Bei Festlegung von Vorranggebieten Natur- und Landschaft, Großschutzgebieten, Kulturelles Erbe und Kulturlandschaften, Wasser- und Küstenschutz sollen Überplanungen grundsätzlich vermieden werden und daher schlagen wir vor, dass bei solchen Planungen, immer das LBEG und der Verband eingebunden werden
Im Abschnitt Rohstoffsicherung haben wir die Situation der lokalen Rohstoffknappheit und die diesbezüglichen Gründe (Genehmigungsverknappung) dargelegt und Verbesserungen auf LROP-Ebene gefordert:
Auszug aus Stellungnahme:
Angesichts der [..] beschriebenen, Situation der Rohstoffversorgung fordern wir, dass im Rahmen der Fortschreibung des LROP die Landesplanung die Voraussetzungen dafür schafft, dass Maßnahmen im Rahmen der aktuellen LROP-Fortschreibung ergriffen werden, die geeignet sind, etwaige Rohstoff-Mangelsituationen zügig zu beseitigen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir schlagen daher vor, dass im Abschnitt 3.2.2 LROP 2019 textlich verankert wird, dass zukünftig auf Landesebene in regelmäßigen Abständen (z. B. alle drei Jahre) eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich realer Nutzungseinschränkungen erfolgen muss.
Diese sollte differenziert sein nach Rohstoffarten (z. B. Kies und Sand, Naturstein, Ton etc.), sodass am Ende eine transparente, teilräumliche Betrachtung der genehmigten Flächen und der Vorratssituation innerhalb der Vorranggebiete möglich ist.
Diese Plausibilitätsprüfung soll zusammen mit den Regionalplanungen dazu dienen, die zur Rohstoffversorgung notwendigen Flächen für die kurz-, mittel- und langfristige Rohstoffgewinnung bedarfsunabhängig zu sichern. Dies würde eine gezielte Ausweisung neuer Flächen dort ermöglichen, wo ein hoher Rohstoffbedarf, aber nur geringe Flächenreserven bestehen. Die Ausweisung neuer Vorranggebietsflächen könnte dann ggf. zunächst auf RROP-Ebene erfolgen.
Dazu schlagen wir folgende Textergänzungen vor, die wir nachfolgend in den vorhandenen Text des LROP-Kapitels 3.2.2 in fetter Schrift einfügt haben:
07 1Vorranggebiete von regionaler (Ergänzungsvorschlag) und überregionaler Bedeutung und Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung sind in den Regionalen Raumordnungsprogrammen auf der Grundlage der aktuellen Rohstoffsicherungskarten festzulegen. 2Vorranggebiete von regionaler Bedeutung und Vorbehaltsgebiete sind in einem Umfang räumlich festzulegen, der zusammen mit den im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegten Vorranggebieten Rohstoffgewinnung die (Ergänzungsvorschlag) kurz,- mittel- und langfristige Bedarfsdeckung sichert.
08 1In regionalen Planungsräumen oder Teilräumen, die durch Rohstoffgewinnung erheblich belastet sind, können zur geordneten räumlichen Steuerung des Bodenabbaus in den Regionalen Raumordnungsprogrammen neben Vorranggebieten Rohstoffgewinnung auch Vorranggebiete Rohstoffsicherung für einzelne Rohstoffarten festgelegt werden. 2Vorranggebiete Rohstoffsicherung dienen der langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen. 3Zur Vermeidung von Engpässen bei der Rohstoffversorgung ist im Rahmen der differenzierenden Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung und Vorranggebieten Rohstoffsicherung ein begleitendes Monitoring zur Beobachtung der Abbaustände vorzusehen. Ergänzungsvorschlag: 4Dieses Monitoring ist in regionalen Planungsräumen oder Teilräumen, die durch Rohstoffgewinnung erheblich belastet sind, in einem mindestens dreijährigen Turnus fortlaufend zu wiederholen. Ergänzungsvorschlag: 09 Soweit sich Engpässe bei der Rohstoffgewinnung abzeichnen, die sich aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten in der Vorranggebietskulisse Rohstoffgewinnung ergeben, sind geeignete Flächen in der Vorranggebietskulisse Rohstoffsicherung zeitnah für eine Beantragung freizugeben. Dies soll auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes durch die Vermeidung unnötig weiter Rohstofftransporte erfolgen.
Weiterhin haben wir einen Ergänzungsvorschlag zu Kap. 3.2.2 Ziffer 11 vorgestellt:
Zitat LROP-Text
1 Bereiche für obertägige Anlagen zur Förderung, Aufbereitung und Lagerung tief liegender Rohstoffe sind bei Bedarf in Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete Rohstoffgewinnung zu sichern.
Ergänzungsvorschlag: 2 Der Bedarf ist im Rahmen der Regionalplanung durch geeignete Maßnahmen zu ermitteln.
Begründung: Die regionalplanerische Sicherung untertägiger Bergbauvorhaben durch entsprechende Betriebsflächen an der Erdoberfläche, erfolgt leider nicht immer zur Zufriedenheit unserer Mitgliedunternehmen. Der Ergänzungsvorschlag zu Kap. 3.2.2 Ziffer 11 mit dem Satz 2 soll dazu dienen, dass die Regionalplanung grundsätzlich im Rahmen von Regionalplanänderungsverfahren auch den Bedarf an obertägigen Vorranggebieten für die untertägige Rohstoffgewinnung ermitteln müssen.
Zu Abschnitt 4.2 (Energie) und Abschnitt 4.2.1 schlagen wir vor:
PV auf dem Wasser in den Fokus nehmen
Im Abschnitt 4.2 regen wir an, dass bezüglich der Festlegungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für Freiflächen-Photovoltaik, auch Wasserflächen in den Fokus genommen werden sollten. Beispielsweise stellen sogenannte „Baggerseen“ potentiell geeignete Flächen für die Freiflächenphotovoltaik dar, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Zudem bestehen oftmals im Bereich von Rohstoffgewinnungsbetrieben Brachflächen, die sich ggf. für Freiflächen-PV-Anlagen eignen.
Eine gesetzliche Vorgabe, zur Ausweisung von Flächen zur erneuerbaren Energiegewinnung in der Landes- und Regionalplanung ergibt sich bereits aus § 9 des in der Erarbeitung befindlichen Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG).