Landkreis Rotenburg: Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP-Entwurf 2020)
Am 27.06.2019 hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2019 als Satzung beschlossen. Aufgrund von Genehmigungshinweisen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg zum RROP-Entwurf 2019 musste dieser nochmals überarbeitet werden. In Bezug auf diese Überarbeitung wird ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Insbesondere werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Veränderung des Flächenzuschnitts der „Vorranggebiete Windenergienutzung“ Alfstedt/Ebersdorf, Sand-bostel/Bevern, Weertzen/Langenfelde, Wohnste, Wilstedt, Zeven-Wistedt, Hamersen und Bartelsdorf/Brockel
- Streichung des „Vorranggebietes Windenergienutzung“ südlich von Kirchwalsede aus artenschutzrechtlichen Gründen
- Veränderung der Abgrenzung des „Vorranggebietes Biotopverbund“ und „Vorranggebietes Natur und Landschaft“ im Bereich des Haaßeler Bruchs (Gemeinde Selsingen) in Anpassung an die Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Haaßeler Bruch“
- Darstellung der Gewässer Aue-Mehde, Osenhorster Bach und Lünzener Bruchbach als „Vorranggebiet Biotopverbund – linienhaft“
Die Änderungen (zum RROP-Entwurf 2019) sind in den Textdokumenten in roter Farbe gekennzeichnet. Die vorgesehenen Änderungen in der zeichnerischen Darstellung ergeben sich aus der erstellten Änderungskarte. Die „Beikarte Windenergie“ als Teil der Begründung hat insgesamt ein Update erfahren.
Die Unterlagen zum überarbeiteten RROP-Entwurf 2020 werden zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 24.02.2020 bis zum 20.03.2020 unter der Internetadresse www.lk-row.de/rrop zur Einsichtnahme und zum Download bereit.
Wir bitten unsere im Landkreis Rotenburg tätigen Mitgliedsunternehmen den Entwurf hinsichtlich eigener Planungen nochmals kritisch zu prüfen. Hinweise nimmt der Verband bis zum 23. März 2020 entgegen, um sie in seine Stellungnahme einzufügen.
Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den geänderten Teilen des RROP-Entwurfs können zudem schriftlich beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Stabsstelle Kreisentwicklung, Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), oder per E-Mail an regionalplanung@lk-row.de bis zum 27.03.2020 abgegeben werden.
Aufgrund des Verfahrensstandes und des begrenzten Umfangs der Entwurfsänderungen sind die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme verkürzt worden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.