Landkreis Aurich: 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2018
Der Kreistag des Landkreises Aurich hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 beschlossen, dass das Verfahren zur 1. Änderung des RROP 2018 LK Aurich eingeleitet wird. Dies erfolgt durch die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten.
Die beschreibende und die zeichnerische Darstellung (Maßstab 1:50.000) des RROP sollen in Teilen geändert werden. Für die Änderungsinhalte werden eine Begründung und ein Umweltbericht erarbeitet. Hierzu soll das RROP in folgenden Kapiteln geändert werden:
- Kapitel 2.3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels
- Kapitel 3.2.3 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
Entsprechend der Aussagen in der Begründung des rechtswirksamen RROP 2018 zu 3.2.3 Ziffer 02 Satz 1 bis 4 und 03 „Rohstoff Klei“ sollen weitere Flächen auf ihre Eignung für die Kleigewinnung untersucht und soweit geeignet als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung „Klei“ im RROP festgelegt werden. Die im wirksamen RROP festgelegten Vorranggebiete Kleigewinnung decken nur etwa 50 % des gesamten Bedarfs des Landkreises ab und sind daher als ein erster Schritt zu sehen. Ziel ist es, mit den zukünftigen Festlegungen den gesamten Bedarf des Landkreises abzudecken.
Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden aufgefordert, Hinweise und Anregungen sowie Informationen über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, soweit diese für die Erarbeitung des Entwurfs der 1. Änderung des RROP 2018 LK Aurich relevant sein können. Gleiches gilt für weitere vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Hinweise sind bis zum 02.03.2020 an den Landkreis Aurich vorzugsweise elektronisch per E-Mail an regionalplanung@landkreis-aurich.de zu richten.
Der Verband bittet die im Landkreis Aurich tätigen Mitgliedsunternehmen, etwaige Planungshinweise mitzuteilen, damit diese frühzeitig in den Entwurf des RROP eingearbeitet werden können. Hinweise nimmt der Verband bis zum 28. Februar 2020 entgegen, um sie in seine Stellungnahme einzufügen.
Das derzeit gültige Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich können Sie abrufen unter: https://www.landkreis-aurich.de/bildung-wirtschaft/regionalplanung-und-kreisentwicklung/raumordnung/neuaufstellung-des-regionalen-raumordnungsprogramms-rrop.html