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Tarif & Arbeitsrecht

Coronavirus – Betriebsratstätigkeit per Videokonferenz

Es besteht derzeit Rechtsunsicherheit dahingehend, ob – zusammengefasst – „Betriebsratsarbeit“ zum Beispiel per Videokonferenz zulässig ist oder nicht. Dieses kann erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit zum Beispiel von Betriebsratsbeschlüssen haben.

Zwar gab es zwischenzeitlich eine Ministererklärung hierzu (vgl. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/2020/ministererklaerung-arbeit-der-betriebsraete-unterstuetzen.pdf).

Eine solche Ministererklärung dürfte jedoch lediglich die Darstellung der Rechtsansicht der exekutiven Staatsgewalt sein und damit Gerichte nicht binden.

Vor diesem Hintergrund nehmen wir die Gelegenheit zum Anlass um darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber deshalb an einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes arbeitet. Vorgesehen ist eine befristete Regelung.

Nachstehend übersenden wir Ihnen einen Internetlink zu der entsprechenden Ausschuss-Drucksache wie folgt:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918753.pdf

Die geplante Änderung ist dargestellt auf Seite 10 (dort Artikel 5 / § 129 BetrVG); die wesentliche Begründung mit weiteren Hinweisen findet sich auf Seite 28 (beginnend ab dem zweiten Absatz).

Bitte beachten Sie/Hinweis:

Die geplante Änderung ist derzeit noch nicht in Kraft getreten. Lassen Sie daher die derzeit bestehende rechtliche Unsicherheit z. B. bei bevorstehenden Betriebsratsbeschlüssen nicht unberücksichtigt!

Sobald sich insoweit Neuigkeiten ergeben werden wir sie natürlich unterrichten.