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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Beteiligung Regionalplanung Windenergie Schleswig-Holstein

Am 15.09.2020 hat die Landesregierung die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land endgültig beschlossen. Die Verkündung der Landesverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein erfolgt voraussichtlich am 29.10.2020, die Teilfortschreibung tritt dann am 30.10.2020 in Kraft. Sie finden die Unterlagen zur Teilfortschreibung auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene.

Ebenfalls am 15.09.2020 hat die Landesregierung den vierten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne für die Planungsräume I bis III beschlossen. Damit wird auch ein neues Beteiligungsverfahren gestartet, das sich auf die Änderungen des Planes beschränkt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Planunterlagen wurden durch die Landesplanungsbehörde im Internet unter: www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung bereitgestellt.

Stellungnahmen können in schriftlicher oder elektronischer Form abgegeben werden. Das Beteiligungsverfahren zum vierten Entwurf der Raumordnungspläne beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 24. September 2020. Deshalb bitten wir um Ihre Anmerkungen bis spätestens zum 16.10.20, damit wir diese in unsere Stellungnahme einfließen lassen können.

Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Landesregierung unter: www.schleswig-holstein.de/windenergie.