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Recycling

Änderung der Deponieverordnung 2020

Die Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser hat uns eine Mandanteninformation zum Thema „Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung 2020“ zur Verfügung gestellt. Das Schreiben beinhaltet die rechtlich relevanten Neuerungen und notwendigen Informationen, die Ihnen einen rechtssicheren Umgang mit den Änderungen ermöglichen sollen. Es befasst sich hautsächlich mit folgenden Änderungen:

§ 4 Nr. 3 DepV n.F. – Schulung des Personals alle vier Jahre

§ 7 Abs. 3 DepV n.F. – Nicht zugelassene Abfälle zur Verwertung

§ 8 Abs. 1 Nr. 2a und Abs. 11 DepV n.F. – Annahmeverfahren

§ 10 Abs. 3 DepV n.F. – Abfallrechtliche Abnahme des OFA-Systems

§ 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 DepV n.F. – Bankbürgschaft als Regelbeispiel der Sicherheitsleistung

Keine Verschärfung der Anforderungen bei der Deponieklasse 0