Regionalplan Köln – Update zum Verfahrensablauf und weitere Hinweise
Weiterer Verfahrensablauf: Bei der Neuaufstellung des Regionalplans Köln für den Bereich der Lockergesteine ist nach jetzigem Stand im November dieses Jahres mit der Veröffentlichung des Planentwurfs zu rechnen. Es ist das Ziel der Bezirksregierung, dass der Regionalrat in seiner Sitzung am 13. Dezember den Erarbeitungsbeschluss trifft.
Eine weitere Abgrabungskonferenz ist dann für das Frühjahr 2020 geplant.
Im Rahmen der Beteiligung (Offenlage) wird es dann noch einmal möglich sein Flächen nachzumelden.
Hinweis: Wie nach den Abgrabungskonferenzen und den zur Verfügung stehenden Unterlagen bekannt sein dürfte, ist bei der Auswahl der Flächen, nach dem Plankonzept der Bezirksregierung, die Ergiebigkeit der Lagerstätte eines der entscheidenden Kriterien für die Ausweisung einer gemeldeten Fläche als BSAB.
An dieser Stelle möchten wir die Gelegenheit nutzen und darauf hinweisen, dass Grundlage für die Berechnung der Ergiebigkeit ausschließlich die Rohstoffkarte des Geologischen Dienstes ist.
Für den Fall, dass Unternehmen Unstimmigkeiten zwischen den eigenen Bohrdaten und der Karte des Geologischen Dienstes feststellen, sollten diese unbedingt beim Geologischen Dienst gemeldet werden.
Die Rohstoffkarte des Geologischen Dienstes ist unter folgendem Link abrufbar: