Sachstandsbericht LWG
Für eine Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 14. April 2021, hat das Umweltministerium (MULNV) einen Sachstandsbericht zur Novellierung des Landeswassergesetzes vorgelegt.
Dort wird abermals betont, dass das Schutzniveau des Trinkwassers durch die Streichung des sog. Abgrabungsverbots (§ 35 Abs. 2 LWG NRW) nicht beeinträchtigt wird, sondern durch die Einführung einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung ein einheitliches Niveau des Trinkwasserschutzes angestrebt werden soll. Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen, dass die Streichung des § 35 Abs. 2 LWG NRW zeitgleich mit dem Inkrafttreten der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung erfolgen wird.