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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Sammelklage gegen Lkw-Kartell – Geltendmachung der Ansprüche

Die europäischen Lkw-Hersteller haben nach den Feststellungen der EU-Kommission von 1997 bis 2011 ein rechtswidriges Kartell betrieben. Unternehmen, die in diesem Zeitraum (sowie ggf. bis 2016) schwere oder mittelschwere Lkws der Hersteller Daimler, MAN, Scania, Volvo/Renault, DAF oder Iveco gekauft oder geleast und hierfür einen kartellbedingt überhöhten Preis gezahlt haben, können daher Geld zurückfordern. Die Schadensersatzansprüche können noch bis Mitte 2021 geltend gemacht werden.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer der unilegion Truck Claims Stiftung als Betreiber der Sammelklage. Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos. Im Erfolgsfall wird eine Provision fällig. Für Verbandsmitglieder beträgt die Provision 26 % statt 28 %.