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Tarif & Arbeitsrecht

Erleichterung für Stundung der Sozialversicherungsbeiträge verlängert

Die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat April 2021 für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber wurde längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 verlängert.

Mit Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren für den Monat April 2021 modifiziert. Konkret bedeutet dies, dass die Beiträge für den Monat April 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gestundet werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind.