Lenkungskreis zur Erörterung der landesweiten WSG-VO
Am 2. Juni 2021 findet die nächste Sitzung des Lenkungskreises des MULNV zur Erörterung der neuen Fachgrundlage für die landesweite Wasserschutzgebietsverordnung statt.
Wir hatten bereits berichtet, dass die Novelle des Landeswassergesetzes (LWG) in Kraft getreten ist. Für unsere Branche war die dort enthaltene Streichung des Rohstoffgewinnungsverbotes (§ 35 Abs. 2 S.1 LWG) von entscheidender Bedeutung. Die Streichung des Verbotes wird an das Inkrafttreten der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung (WSG-VO) gekoppelt (bis zum 1. Oktober 2021). In dieser sollen materiell-rechtliche Regelungen für die einzelnen Wasserschutzgebietszonen festgelegt werden.
Die nun veröffentlichte Fachgrundlage ist der eigentlichen WSG-VO vorgeschaltet und erläutert die methodische Herangehensweise für die Risikoanalyse der einzelnen sog. „Tatbestände“. Die Risikoanalyse stellt ihrerseits die maßgebliche Grundlage für die spätere Ableitung von Regelungen in der landesweiten WSG-VO dar (z. B. Genehmigungsvorbehalt, Verbot).
Am 02.06.2021 wird im Rahmen des Lenkungskreises die Methodik zur Beurteilung der Auswirkung eines Tatbestandes auf das jeweilige Schutzgut vorgestellt und anschließend die Steckbriefe zu den Tatbeständen erläutert, die für die Regelung der oberirdischen Bodenschatzgewinnung in einer vorgezogenen Verordnung erforderlich sind.
Wir stellen Ihnen die Fachgrundlage zur Verfügung. Sämtliche weitere Unterlagen sind unter https://membox.nrw.de/index.php/s/GnDItF4jAMMLxkn Das Passwort lautet: LK-WSG-VO
Wir bitten Sie, etwaige Anregungen, die sich auf diese Methodik beziehen an tigges@baustoffverbaende.de zu übersenden.