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Tarif & Arbeitsrecht

Aktuelles Tarifgeschehen - Tarifeinigungen

Beton- und Fertigteilindustrie NRW
Aktuelles Tarifgeschehen - Tarifeinigungen
hier:  - Einigung hinsichtlich der überbetrieblichen Altersversorgung (TVZN)
          - Einigung hinsichtlich des neuen Entgelttarifvertrages
            -> Wirtschaftliche Belastung bezüglich der Entgelte im ersten Zwölfmonatszeitraum: 2,02 %
          - Erklärungsfrist bis 23.7.2021

Über das aktuelle Tarifgeschehen hatten wir berichtet, vgl. unseren Newsletter vom 11.6.2021.

Die Tarifverhandlungen wurden wie angekündigt am Freitag, 2.7.2021, in der zweiten Runde fortgesetzt.

Dabei wurde eine Tarifeinigung gefunden. Diese umfasst neben dem Themenkreis „TVZN“ auch eine Einigung hinsichtlich der Entgeltrunde.

Folgende Eckpunkte sind Gegenstand der Tarifeinigung:

A. Bezüglich der Entgeltrunde:

  • Laufzeit 24 Monate vom 1.7.2021 bis 30.6.2023
  • Erhöhung der Entgelte und Azubi-Vergütungen ab 1.8.2021 um 2,2 % und ab 1.7.2022 um weitere 2,15 %

B. Bezüglich des Themenkreises „überbetriebliche Altersversorgung (TVZN)“:

  • Grundlegende Reform der Leistungszusagesystematik für ab 1.1.2024 eintretende Mitarbeiter
  • Weitergeltung der bisherigen Leistungszusagesystematik für Mitarbeiter, die bis 31.12.2023 eintreten
  • Erhöhung der Beiträge
    • Für gewerbliche Mitarbeiter um 0,40 Prozentpunkte auf 2,05 % ab dem 1.1.2022
    • Für Angestellte um 11,00 EUR monatlich
    • Für gewerbliche Mitarbeiter um weitere 0,45 Prozentpunkte auf dann 2,5 % ab dem 1.1.2023
    • Für Angestellte um weitere 11,00 EUR monatlich auf dann 62,00 EUR monatlich.
  • Modernisierung der Verfahrensvorschriften, z. B. arbeitnehmerbezogenes Meldeverfahren.

C. 
Es wurde zusammengefasst zudem vereinbart, dass – im Ergebnis – die neuen Regelungen in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung nur gelten sollen, wenn das entsprechende Tarifwerk von der BaFin „genehmigt“ wird.

D.
Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifwerks zur betrieblichen Altersversorgung wird angestrebt (nicht jedoch hinsichtlich des Entgelttarifvertrages).

E.
Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 23. Juli 2021.

F. Bewertung:
Obschon erst Ende 2019 eine Änderung der tariflichen Regelungen bezüglich des Themenkreises „TVZN“ gegeben war, wurden – stark zusammengefasst und unter Außerachtlassung von Details – 2020 seitens der BaFin neue Vorgaben zum zulässigen Rechnungszins gemacht, die ihren Hintergrund in der aktuellen Niedrigzinsphase haben.
Nach monatelangen Vorbereitungen und Abstimmungsgesprächen auf Arbeitgeberseite wurde eine grundlegende Reform der Zusagesystematik, die freilich auch Auswirkungen auf die Finanzierung hat, ins Auge gefasst.

Dieses war sodann Gegenstand von zwei Verhandlungsrunden mit der IG BAU. Am 2.7.2021 wurde sodann das o. g. Ergebnis gefunden.
Es ist dabei gelungen, dass die sich für die Arbeitgeberseite ergebenden Mehrkosten bezüglich der Beiträge für die Altersversorgung bei der Findung der Entgelte im Rahmen der Entgeltrunde, die ansonsten in 2021 ohnehin angestanden hätte, nicht unberücksichtigt bleiben. Im Ergebnis wurden daher beide „Tarifaspekte“ (Altersversorgung einerseits und andererseits Entgelttarifvertrag) Gegenstand ein- und derselben Tarifeinigung.

Soweit allein die Belastung durch den Teil der Einigung zum Entgelttarifvertrag betroffen ist, ergibt sich im ersten Zwölfmonatszeitraum wegen des Leermonates Juli 2021 wirtschaftlich eine Belastung von 2,02 % sowie im zweiten Zwölfmonatszeitraum von 2,15 %.

G.
Das Tarifergebnis steht unter Erklärungsvorbehalt. Soweit alle beteiligten Tarifvertragsparteien fristgemäß zustimmen, wird im weiteren Verlauf die „Genehmigung“ durch die BaFin eingeholt werden und sodann das Allgemeinverbindlicherklärungsverfahren eingeleitet werden. 

Sollten sich in dieser Hinsicht weitere Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie natürlich unverzüglich unterrichten.

Bitte beachten Sie:
Dieses betrifft nur die Beton- und Fertigteilindustrie in Nordrhein-Westfalen. Für alle anderen Tarifgebiete sowie die anderen fachlichen tarifvertraglichen Geltungsbereiche, für welche von a-vero Tarifverträge geschlossen werden, hat dieses keine Auswirkungen.

Für Fragen zu diesem Tarifergebnis steht Ihnen Herr Hendrik Wiehe gerne zur Verfügung.