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Genehmigungen, Flächen & Regionalpläne

Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Arendorfer Moor“

Bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Uelzen wurde ein Antrag auf Entlassung einer Teilfläche aus dem bestehenden Naturschutzgebiet „Arendorfer Moor“ gestellt. Anlass für dieses Teilentlassungsverfahren ist die beabsichtigte Errichtung eines Altenteilerhauses. Die betroffene Fläche liegt in der nördlichen Randzone des Naturschutzgebietes „Arendorfer Moor“ und soll im Hinblick auf die beabsichtigte bauliche Nutzung nun aus diesem entlassen werden.

Den Verordnungsentwurf, die Begründung und die Karte können Sie seit dem 30.08.2021 im Internet unter: www.landkreis-uelzen.de > Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel > Umwelt > Natur und Wald > Flächenentlassung aus dem NSG „Arendorfer Moor“ abrufen.

Gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 6 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) L V. m. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Sie bis zum 30.09.2021 Ihre Stellungnahme zur geplanten Änderung der Verordnung für das Naturschutzgebiet „Arendorfer Moor“ an g.kupke@landkreis-uelzen.de mitteilen.