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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

Klimaschutzverträge (CCfD): BMWK startet Interessenbekundungsverfahren

In ihrem Koalitionsvertrag von Ende 2021 haben die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP unter anderem die Umsetzung der bereits seit einigen Jahren diskutierten Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD) angekündigt. Hierzu hat das BMWK nunmehr ein unverbindliches Interessenbekundungsverfahren gestartet. Das BMWK weist darauf hin, dass die veröffentlichten Informationen zum Förderprogramm noch als vorläufig anzusehen sind. Die letztliche Förderrichtlinie soll nach aktuellem Zeitplan im Sommer beschlossen werden und dabei auch Erkenntnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren aufgreifen.

Das Interessenbekundungsverfahren richtet sich insbesondere an Unternehmen aus den Branchen Stahl, Zement, Kalk und Ammoniak, ist jedoch auch offen für Projekte aus anderen emissionsintensiven Branchen (mind. 1 kg CO₂/Euro Bruttowertschöpfung). Hinsichtlich der Frage, welche Branchen diesen Schwellenwert bei der Emissionsintensität erreichen, bietet die Sektorliste in der BECV (https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html) einen guten Anhaltspunkt. Hintergrund der Sektorauswahl ist, dass mit diesem Förderprogramm zum einen Prozessemissionen und zum anderen großformatige Projekte mit einer außerordentlich hohen absoluten CO₂-Minderung adressiert werden sollen.

Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf das bbs-Rundschreiben sowie das Interessenbekundungsverfahren des BMWK.