4. Änderung Landesentwicklungsplan Hessen
Mit dem Planentwurf werden folgende raumordnerische Festlegungen neu gefasst:
- zur landesweiten Raumstruktur (Verdichtungsraum / Ländlicher Raum) und zur gesamträumlichen Entwicklung,
- zu den zentralen Orten (Ober-, Mittel- und Grundzentren) und zur zentralörtlichen Daseinsvorsorge sowie
- zum Großflächigen Einzelhandel.
Das Plangebiet ist das Land Hessen.
Damit schreibt die Landesplanung, die in der 3. Teilfortschreibung ausgeklammerten Kapitel fort, so dass diese in den bereits eingeleiteten Prozessen der Fortschreibung der drei Regionalplänen berücksichtigt und vertieft werden können.
Die Unterlagen sind auf den Internetseiten der Landesplanung zum Download bereitgestellt unter: https://landesplanung.hessen.de/
Der Verband prüft den Entwurf und wird eine Stellungnahme abgeben, sofern dazu Veranlassung besteht. Wir bitten unsere hessischen Mitgliedsunternehmen, den Entwurf hinsichtlich eigener Planung zu überprüfen und uns diesbezügliche Änderungswünsche bis spätestens 3. April 2020 mitzuteilen an: dorothea.kaleschke-weingarten@vero-baustoffe.de