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Natur- und Artenschutz

Novellierung des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Kinzig“

Mit dem vorliegenden Entwurf soll im Sinne der aktuellen Rechtsprechung die bisherige auf einer topografischen Karte erfolgte Abgrenzung durch eine flurstückgenaue Abgrenzung ersetzt werden. Die Regelungen der Verordnung sollen präzisiert und neueren Entwicklungen sowie der Rechtsprechung angepasst werden.

Das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Kinzig“ umfasst Flächen im Main – Kinzig-Kreis, im Vogelsbergkreis und im Wetteraukreis. Es hat eine Größe von 11.645 ha. Die Flächen des LGS liegen in den folgenden Kommunen/Gemarkungen:

Vogelsbergkreis:
Gemeinde Freiensteinau (Gemarkungen Fleschenbach, Freiensteinau, Holzmühl, Ober-Moos, Radmühl I und II, Reinhards, Salz)und Gemeinde Grebenhain (Gemarkungen Hartmannshain, Herchenhain und Volkartshain).


Mainz-Kinzig-Kreis:
Stadt Bad Orb, (Gemarkung Orb), Stadt Bad Soden Salmünster (alle Gemarkungen außer Mernes) Gemeinde Biebergemünd (alle Gemarkungen),Gemeinde Birstein (alle Gemarkungen), Gemeinde Brachttal (alle Gemarkungen),Stadt Bruchköbel (alle Gemarkungen), Stadt Erlensee (alle Gemarkungen), Gemeinde Freigericht (Gemarkungen Altenmittlau und Horbach), Stadt Gelnhausen (alle Gemarkungen),Gutsbezirk Spessart (Gemarkung Spessart), Gemeinde Gründau (alle Gemarkungen außer Gettenbach), Gemeinde Hammersbach (alle Gemarkungen), Gemeinde Hasselroth (alle Gemarkungen), Stadt Langenselbold (Gemarkung Langenselbold), Gemeinde Linsengericht (alle Gemarkungen), Gemeinde Neuberg (alle Gemarkungen), Gemeinde Rodenbach (Gemarkung Rodenbach), Gemeinde Ronneburg (Gemarkung Ronneburg), Stadt Schlüchtern (alle Gemarkungen außer Klosterhöfe), Gemarkung Sinntal (Gemarkungen Sannerz, Sterbfritz und Weiperz), Stadt Steinau an der Straße (alle Gemarkungen außer Marjoß) undStadt Wächtersbach (Gemarkungen Aufenau, Hesseldorf, Neudorf, Wächtersbach und Weilers).

Wetteraukreis:
Stadt Büdingen(Gemarkungen Calbach, Diebach am Haag, Eckartshausen, Vonhausen),Stadt Gedern(Gemarkungen Mittel-Seemen und Ober-Seemen)und Gemeinde Kefenrod (Gemarkungen Burgbracht, Helfersdorf und Hitzkirchen), Gemeinde Limeshain (Gemarkung Limbach)

Wegen der flurstückgenauen Abgrenzung und der folgenden Genehmigungsvorbehalte ist eine sorgfältige Kontrolle erforderlich:

  • 10. Abgrabungen und Sprengungen vorzunehmen oder Bodenbestandteile zu entnehmen;
  • 11. Bodenmaterial oder Baggergut einzubringen, Verfüllungen, Aufschüttungen, Planierungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt oder Geländeform vorzunehmen (einschließlich aus Gründen der landwirtschaftlichen, erwerbsgärtnerischen und forstlichen Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung);
  • 12. die Verwertung und das Ausbringen von Klärschlamm, Gärresten oder Kompost (einschließlich deren Gemische, z. B. Klärschlammgemisch)
  • 14. Probebohrungen oder Probegrabungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Grundwasser oder Bodenschätzen durchzuführen;

Die Unterlagen sind auf den Internetseiten des RP Darmstadt zum Download bereitgestellt unter:

https://rp-darmstadt.hessen.de/novellierung-des-landschaftsschutzgebietes-%E2%80%9Cauenverbund-kinzig%E2%80%9C-anh%C3%B6rungsverfahren

Der Verband prüft den Entwurf und wird eine Stellungnahme abgeben, sofern dazu Veranlassung besteht. Wir bitten unsere hessischen Mitgliedsunternehmen, den Entwurf hinsichtlich eigener Planung zu überprüfen und uns diesbezügliche Änderungswünsche bis spätestens 22. Mai 2020 mitzuteilen an: dorothea.kaleschke-weingarten@vero-baustoffe.de