Änderungen beim Betreiben von Drohnen ab 31.12.2020 in Kraft
Eine neue EU-Durchführungsverordnung für den Betrieb von Drohnen (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge) tritt am 31.12.2020 in Kraft. Sie regelt künftig den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) im zivilen Bereich. Damit soll die Flugsicherheit in der EU und der Schweiz erhöht und sichergestellt werden, dass Drohnenbesitzer nachverfolgt werden können.
Die EU-Verordnung enthält wesentliche Änderungen über die Klassifizierung von Drohnen, deren Registrierung sowie wichtige Änderungen zu den Qualifizierungs-Voraussetzungen und die Registrierung derjenigen Personen und Institutionen, die diese Drohnen fliegen dürfen.
Viele unserer Mitgliedsunternehmen benutzen Drohnen für vielfältige Zwecke, u. a. zur Vermessung. Angesichts des Umfangs der neuen Bestimmungen raten wir dazu, sich mit der neuen Verordnung zu befassen.
Die Einzelheiten dieser Verordnung sowie Antworten auf eine Vielzahl an Fragen, etwa zum Bestand bereits betriebener Drohnen, sind auf nachfolgenden Seiten des Luftfahrtbundesamtes (LBA) aufgeführt: