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Tarif & Arbeitsrecht

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ab Juli 2022

Diese Änderung gilt zunächst nur für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer!

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem gelben Papier hat bald ausgedient. Ab 2022 soll ein elektronisches Meldeverfahren die Papierform ersetzen.

Aktuell reichen die Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ein.

Zukünftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Entlastung für Arbeitgeber und -nehmer bringen.

Schon im Oktober 2021 haben die Arztpraxen, soweit die technische Ausrüstung es zuließ, begonnen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen zu versenden.

Im Juli soll dann auch die elektronische Übermittlung durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber erfolgen.

Für die Vertragsärzte (früher als Kassenärzte bezeichnet) bedeutet dies, dass sie nur noch bis zum 30. Juni 2022 neben der digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen eine Papierbescheinigung ausstellen, die der Patient an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Ab diesem Zeitpunkt muss die AU-Bescheinigung in Papierform dann zumindest für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nicht mehr ausgestellt werden.

Arbeitgeber sollen dann digital über den Beginn und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informiert werden.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf unter Umständen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Attest fordern.

Achtung: Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.

Ziel der eAU ist die Verringerung von bürokratischem Aufwand sowie die Vermeidung von Konfliktsituationen durch die nicht rechtzeitige Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.