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Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Steuern

EEG / Besondere Ausgleichsregelung / BAFA-Informationen Antragsjahr 2020

Der bbs hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) u. a. folgende Hinweisblätter und Informationen für die Antragsstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung im Jahr 2020 veröffentlicht hat:

  • Merkblatt stromkostenintensive Unternehmen 2020
  • Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung für das Antragsjahr 2020
  • Tabelle durchschnittliche Strompreise 2020

Hinsichtlich der Strommengenabgrenzung weist das BAFA darauf hin, dass es für das Antragsjahr 2020 bei der Auslegung der Regelungen der § 62a, § 62b und § 104 Absatz 10 EEG das Verständnis der Bundesnetzagentur (BNetzA) in der Konsultationsfassung ihres Hinweises zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten zu Grunde legt. Sollte es im Rahmen der Überarbeitung des Hinweises in den nächsten Monaten "zu einem geänderten Auslegungsverständnis der BNetzA kommen, welches sich im Einzelfall für einen Antragsteller nachteilig auswirken sollte, wird das BAFA dieses Auslegungsverständnis erst ab dem Antragsjahr 2021 der Antragsbearbeitung zugrunde legen."