EEG Referentenentwurf 2021 – mögliche Konsequenzen für Ihren Begrenzungsantrag
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in Deutschland seit mehr als 20 Jahren eine zentrale Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor.
Unser Kooperationspartner Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns nun darüber informiert, dass zur Fortentwicklung der entsprechenden Rahmenbedingungen das geltende EEG aus dem Jahre 2017 durch ein grundlegend, den Klimawandel berücksichtigend, weiterentwickeltes EEG ersetzt werden soll. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 23. September 2020 verabschiedet. Das EEG 2021 wird jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen. Geplant ist, dass das Gesetz in weiten Teilen zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter folgendem Link: https://www.wkgt.com/themen/EEG-Regierungsentwurf-2021/