Entwurf Fortsetzung EFRE-Förderrichtlinie
Diese Richtlinie führt die EFRE-Förderrichtlinie „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements – Betriebliche Energie- und Ressourceneffizienz“ für den Bereich der Materialeffizienz teilweise fort, setzt aber andere Schwerpunkte. Für den Bereich der Energieeffizienz ist eine separate Richtlinie in Bearbeitung.
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, den Mehraufwand für betriebliche Investitionen für Maschinen und Anlagen durch eine gezielte Förderung zu unterstützen, für
- einen effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
- eine Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten.
Mögliche Ansatzpunkte sind beispielsweise die betriebsinterne Kreislaufführung von Stoffen, die Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen in Produkten, ein verbesserter Materialeinsatz, d.h. weniger Abfälle zu erzeugen und eine innovative Produktgestaltung mit dem Einsatz von Recyclingmaterialien und -produkten.
Ebenfalls gefördert werden sollen Studien und Ideenwettbewerbe zu den genannten Themen; im Fall der Studien, einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse, mit dem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Niedersachsen. Zuwendungsempfänger sind KMU in Niedersachsen sowie universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit niedersächsischen KMU.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Voraussetzungen und weiteren Rahmenbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen sind weitgehend durch die Vorgaben bedingt, die die Europäische Union für den Einsatz ihrer Finanzmittel aufgestellt hat. Nähere Details sind hier zu finden.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne per Mail an: loebens@baustoffverbaende.de.