Einstweilige Sicherstellung als Naturschutzgebiet „Steinbruch Kohlenacker“
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf plant die Ausweisung eines Naturschutzgebiets im Bereich des Gebietes „Steinbruch Kohlenacker“. Zunächst soll die Fläche im Rahmen der einstweiligen Sicherstellung gesichert werden.
Hierzu wurde ein Entwurf der Sicherstellungsverordnung einschließlich Übersichts- und Abgrenzungskarten erstellt. Diese Unterlagen sowie das offizielle Schreiben des Landkreises stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Im Rahmen des § 12 Abs. 3 HAGBNatSchG hat vero die Möglichkeit sich zu diesem Entwurf zu äußern. Die Frist für die Äußerung läuft bis zum 26.08.2022.
Sollten Sie hierzu eine Notwendigkeit sehen, bitten wir um Rückmeldung bis 19.08.2022.
Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Alexander Groß (gross@baustoffverbaende.de oder 0151/20561852) gerne zur Verfügung.