Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) verschoben
Pilotphase verlängert sich bis zum 31. Dezember 2022.
Wir berichteten bereits im Dezember 2021 von der eAUB. Der ursprüngliche Start verzögert sich vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023. Erst dann sollen außerhalb des Pilotverfahrens dem Arbeitgeber die AU-Daten von den Krankenkassen elektronisch übermittelt werden. Bis dahin müssen die Arbeitnehmer weiterhin die Krankmeldung selbst auf den Weg bringen.
Einige Anbieter von Entgeltabrechnungsprogrammen führten bereits Informationsveranstaltungen durch, wie man etwaige eAUB mit ihren Programmen anfordert und abruft.
Für Unternehmen, die keine Entgeltabrechnungsprogramme benutzen, besteht die Möglichkeit über sv.net die eAUB abzurufen. Eine sog. Browseranwendung ist über diesen Link: sv.net/standard möglich.
In den FAQ der BDA finden Sie weitergehende Informationen.